PLAU AM SEE

Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

Seit dem 1. April 2023 sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch zu übermitteln. Dies gilt unabhängig vom Auftragswert auch für Rechnungen an das Amt Plau am See, die Stadt Plau am See sowie die Gemeinden Ganzlin und Barkhagen.

Leitweg-IDs unserer Verwaltung

Rechnungsempfänger Leitweg-ID
Amt Plau am See 13076963-K000-52
Stadt Plau am See 13076114-K000-71
Gemeinde Barkhagen 13076166-K000-96
Gemeinde Ganzlin 13076006-K000-34

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) enthält Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Eine einfache PDF-Datei, eine eingescannte Rechnung oder eine Bilddatei ist daher keine E-Rechnung.

Für die elektronische Rechnungsstellung an unsere Verwaltung ist das Format XRechnung (XML-Datei) zu verwenden. Die Übermittlung soll ausschließlich über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE erfolgen.

Die Rechnungsstellung erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE der Bundesdruckerei GmbH.

Zur Rechnungseingangsplattform OZG-RE

Nach einer einmaligen, kostenlosen Registrierung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, eine XRechnung im XML-Format einzureichen:

  • Direkter Upload einer E-Rechnung

  • Erstellung einer E-Rechnung über ein Onlineformular (auch ohne eigene Rechnungssoftware)

  • Übermittlung per E-Mail über den eingerichteten Übertragungsweg

  • Übermittlung über die PEPPOL-Schnittstelle

Eine Anleitung zur Nutzung der Plattform finden Sie unter Informationen und Hilfestellungen zur OZG-RE.

Hinweis: Eine einfache PDF-Rechnung, die per E-Mail an die Verwaltung gesendet wird, erfüllt nicht die Anforderungen an eine elektronische Rechnung. Bitte nutzen Sie für die Rechnungsstellung die OZG-RE und das Format XRechnung (XML).

Neben den üblichen Rechnungsangaben sind insbesondere folgende Informationen erforderlich:

  • Leitweg-ID des Rechnungsempfängers

  • Bankverbindung und Zahlungsbedingungen

  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

  • Lieferanten- und Bestellnummer, soweit vorhanden

Die Leitweg-ID ermöglicht die eindeutige Zuordnung Ihrer Rechnung zum jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.

Rechnungsbegründende Unterlagen, beispielsweise Leistungsnachweise oder Lieferscheine, können der elektronischen Rechnung als Anlage beigefügt werden.

Hierfür sind unter anderem PDF-Dateien sowie gängige Bild- und Textformate zulässig.

Bitte beachten Sie: Anlagen ersetzen nicht die eigentliche XRechnung im XML-Format. Sie müssen entsprechend den technischen Vorgaben der Rechnungseingangsplattform in die elektronische Rechnung eingebunden werden.

Ausführliche Informationen und Anleitungen finden Sie auf folgenden Internetseiten: